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C3 informiert - BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen gesetzlich verpflichtend. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen, insbesondere im E-Commerce, Finanzsektor und öffentlichen Verkehr. Doch neben der gesetzlichen Pflicht eröffnet digitale Barrierefreiheit auch neue Marktpotenziale. Unser Whitepaper fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen und gibt praxisnahe Tipps zur Umsetzung.

Die digitale Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für Unternehmen im privaten Sektor. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt neue Maßstäbe und verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Die Basis dafür bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Warum ist das BFSG für Unternehmen relevant?

  • Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Umsatz von über 2 Mio. €.
  • Gilt für Websites, Apps, digitale Dienstleistungen & E-Commerce-Plattformen.
  • Verbesserte Barrierefreiheit bedeutet mehr Reichweite, bessere UX & höhere Conversion-Raten.
  • Verstöße können rechtliche Konsequenzen und Imageverluste nach sich ziehen.

Wichtige Anforderungen des BFSG:

✔ Barrierefreie Websites nach WCAG 2.1 (Level AA)

✔ Alternativtexte für Bilder & Multimedia

✔ Tastaturbedienbarkeit & konsistente Navigation

✔ Hoher Farbkontrast & klare Strukturierung

✔ Untertitel für Videos & barrierefreie PDFs 

Jetzt handeln! Unser kostenloses Whitepaper fasst die wichtigsten Punkte zusammen und zeigt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, profitieren nicht nur von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch von einer besseren Nutzererfahrung und höherer Reichweite.

Laden Sie jetzt unser Whitepaper herunter und machen Sie Ihr digitales Angebot zukunftssicher!