Die digitale Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für Unternehmen im privaten Sektor. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt neue Maßstäbe und verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Die Basis dafür bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Warum ist das BFSG für Unternehmen relevant?
- Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Umsatz von über 2 Mio. €.
- Gilt für Websites, Apps, digitale Dienstleistungen & E-Commerce-Plattformen.
- Verbesserte Barrierefreiheit bedeutet mehr Reichweite, bessere UX & höhere Conversion-Raten.
- Verstöße können rechtliche Konsequenzen und Imageverluste nach sich ziehen.
Wichtige Anforderungen des BFSG:
✔ Barrierefreie Websites nach WCAG 2.1 (Level AA)
✔ Alternativtexte für Bilder & Multimedia
✔ Tastaturbedienbarkeit & konsistente Navigation
✔ Hoher Farbkontrast & klare Strukturierung
✔ Untertitel für Videos & barrierefreie PDFs
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